Makler in Österreich - Hilfreiche Dienstleister für Immobiliensucher

Ein Makler bedeutet Sicherheit!

Egal, ob Sie überlegen eine Immobilie zu verkaufen / vermieten oder umgekehrt über den Erwerb / die Anmietung eines Objektes nachdenken. Ein professioneller Immobilienanbieter unterstützt Sie mit Know How und Fachkompetenz. Makler gehören dem Berufsstand der Immobilientreuhänder an und unterliegen somit, genau wie auch Immobilienverwalter und Bauträger, gesetzlichen Bestimmungen, die für den Konsumenten Sicherheit bedeuten. Diese Berufe dürfen nur mit dem Nachweis einer Befähigung ausgeübt werden.

Warum zum Makler?

Manche lassen sich im ersten Moment von der zu leistenden Vermittlungsprovision abschrecken und meinen, auf das Fachwissen des Maklers verzichten zu können. Dabei bringt die Beauftragung eines geschulten Immobilienvermittlers viele Vorteile mit sich:

Wenn Sie eine Immobilie abzugeben haben...
  • ...kann ein Makler die Immobilie anhand seiner Erfahrung preislich optimal bewerten
  • ...übernimmt ein Makler die gesamte Organisation und Abwicklung aller Besichtigungstermine und Interessentengespräche
  • Ebenfalls organisiert ein Makler für Sie Vertragsabschluss und Objektübergabe.
Wenn Sie eine Immobilie suchen...
  • ...profitieren Sie von Erfahrung und Marktkenntnis, als Dienstleister wird er Sie laufend über neue Objekte informieren.
  • ...wird der Makler Sie auch hinsichtlich der Rahmenbedingungen rund um den Vertragsabschluss beraten und begleiten.

Grundsätzliches zur Provision

Die Höhe der Provision richtet sich laut § 8 Maklergesetz prinzipiell nach der Vereinbarung. Wurde keine Vereinbarung getroffen, kommt die ortsübliche Provision zum Tragen, kann auch diese ebenfalls nicht festgestellt werden, wird eine angemessene Provision in Rechnung gestellt. Allerdings: Die Höhe der Maklerprovisionen ist gesetzlich nach oben beschränkt.
Die Höchstbeträge der Provision gestalten sich wie folgt:

Beim Kauf:
  • Kaufpreis bis € 36.336,- max. 4% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % UST)
  • Kaufpreis von € 36.336,- bis € 48.448,-: max. € 1.453,- (zuzügl. 20% UST)
  • Kaufpreis ab € 48.448,- max. 3% des Kaufpreises (zuzügl. 20 % UST)

Bei Miete – Mieterprovision:
Bei Haupt- und Untermietverhältnissen von
  • weniger als 2 Jahren: 1 BMM (Bruttomonatsmiete)
  • mehr als 2 Jahren: 2 BMM
  • mehr als 3 Jahren oder unbefristet: 3 BMM

Ausnahme: Steht der Makler mit dem Vermieter bzw. Verkäufer der Immobilie (Abgeber) in einem familiären Nahverhältnis, darf er maximal 2 BMM Vermittlungsprovision verlangen.


Bei Miete – Vermieterprovision:
  • 3 BMM

Ausnahme: wird der Immobilienverwalter des Hauses als Makler tätig nur 2 BMM

Bruttomonatsmiete = Hauptmietzins + Betriebskosten + Umsatzsteuer

Was ist ein Alleinvermittlungsauftrag?

Wenn der Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie mit dem Makler einen Alleinvermittlungsauftrag schriftlich abschließt, bedeutet das, dass ein Makler exklusiv für einen bestimmten Zeitraum mit der Vermittlung eines Immobiliengeschäftes beauftragt wird. Wenn der Makler in diesem Zeitraum erfolgreich tätig wird, dann steht ihm die Provision 100%ig zu und der Verkäufer/Vermieter ist jedenfalls provisionspflichtig.

Was ist ein schlichter Vermittlungsauftrag?

Beim schlichten Vermittlungsauftrag gibt es hingegen keine Beschränkung, wie viele Makler aktiv werden, jeder kann verdienstlich werden. Wenn mehrere Makler an einem Geschäft beteiligt sind, stellt sich die Frage, wer die Provision erhält. Prinzipiell erhält der Makler die Provision, dessen (Vermarktungs-)Tätigkeit nachweislich ausschlaggebend für das rechtswirksame Zustandekommen des Geschäfts war. Wenn die Verdienstlichkeit eines Beteiligten nicht überwiegt oder unklar ist, wird die Provision zwischen den beteiligten Maklern geteilt. Die Provisionssumme kann jedenfalls nur einmal in Rechnung gestellt werden!

Privatverkauf oder Makler ?

 

Für Verkäufer/Vermieter ist unser Service kostenlos

 

Ökonomisch zu denken, ist oberstes Gebot. Leider sparen viele Leute am falschen Ort. Sie glauben, durch "Vermeidung" der Maklerkosten hätten sie sich etwas erspart. Sogar Wirtschaftstreibende, die aktiv im Geschäftsleben stehen, erliegen manchmal dieser Milchmädchenrechnung. "Das mache ich doch selbst besser" hört man oft von einem Verkäufer oder Vermieter. Nach einigen Monaten der Käufer-Suche kommt er entnervt zum Makler und bedient sich dessen Know-how.

Marktkenntnis: Der Makler kann durch seine Marktkenntnis den lokalen Markt bestens einschätzen und weiß, welcher Wert für die Immobilie reell ist. Er kennt die rechtlichen Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Aspekte bei Fragen von

A wie Aufschließungsabgabe, über
Gebühren und Steuern
Grundverkehr
Grundbuch
Kaufvertragsabwicklung
Mietvertragserstellung
Wohnungseigentum bis hin zu
Z wie Zwischenfinanzierung.

Er vermittelt zwischen Verkäufer und Käufer bzw. Vermieter und Mieter und bringt beiden gegenüber geldwerte Leistungen. Der Makler erspart dem Kunden viel Zeit, ein Gut, das sehr wohl auch in Geld zu messen ist.

Vorsicht vor unseriösen Angeboten

 

 

Im Fachjargon nennt sich die Masche „rip deal“ und bedeutet ein Geschäft, um jemanden auszunehmen. Opfer sind häufig Verkäufer von Immobilien, die den Kontakt zu potentiellen Käufern über das Internet oder überregionale Inserate suchen.

Die Täter setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit Opfern in Verbindung und signalisieren Interesse. Nicht selten geben sie an, im Auftrag eines zahlungskräftigen Investors zu handeln.

Die Opfer werden häufig ins Ausland Mailand, Paris, Amsterdam eingeladen, weil die Täter vorgeben, aus Termingründen nicht selbst erscheinen zu können. Sie begleichen alle Unkosten für Flug und Hotel und reduzieren so das Misstrauen ihrer Opfer. Um diesen Effekt noch zu verstärken, treten sie im Ausland sehr selbstsicher und luxuriös auf. Während der Verhandlungen wird das Thema auf einen dringend notwendigen Sortentausch gelenkt, ohne den das Immobiliengeschäft nicht stattfinden kann.

In der Regel sollen Euro in Schweizer Franken getauscht werden. Um die Opfer für dieses Geschäft zu gewinnen, bieten die Täter einen für das Opfer nicht unerheblichen Gewinn bei dem Tauschgeschäft an. Das Opfer erhält meist nur gefälschte Schweizer Franken oder einen Koffer voller Papierschnipsel. Fällt der Betrug auf, drohen die Täter nicht selten mit Waffengewalt und suchen anschließend das Weite.

 

Quelle:

http://www.konsumer.info/?p=7381

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